So helfen Sie uns …

Wenn Sie das Anliegen der Bürgerstiftung unterstützen wollen, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

Zum einen durch Ihr persönliches Ehrenamtliches Engagement und das Einreichen von Projektideen bei der Bürgerstiftung.

Zum anderen durch eine finanzielle Zuwendung. Hier stehen Spenden oder Zustiftungen im Vordergrund. Natürlich sind auch alle anderen Formen der finanziellen Zuwendung möglich. Die Bürgerstiftung erteilt dazu auch gerne Auskunft.

Steuerliche Vorteile für Zuwendungen in Form von Spenden, Zustiftungen, etc.


Zuwendungen an die Stiftung sind im Rahmen der geltenden Bestimmungen als Sonderausgaben abzugsfähig.

Soweit der Stiftung ein Vermächtnis zugewendet wird, ist dieses Vermächtnis beim Erben als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen und mindert das zu versteuernde Erbe. Bei der Stiftung führt das Vermächtnis zu einer erbschaftsteuerfreien Vermehrung des Vermögens der Stiftung.

Bankverbindung und Muster-Überweisung für Spenden und Zustiftungen:

Empfänger: Bürgerstiftung Weinheim
Bank: Volksbank Weinheim eG
BLZ: 67092300
Konto: 3777006

Anhand folgender Muster-Überweisungen können Sie sehen, wie ein Überweisungsträger für eine Spende oder Zustiftung ausgefüllt wird.
Über welchen Weg (z.B. mit Überweisungsformular oder per Onlinebanking) spielt hierbei keine Rolle.

Downloads:

Muster Überweisung Spende

Muster Überweisung Zustiftung

Einzugsermächtigung

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